ANREGUNG ABGELEHNT!

 

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport des Kreise hat die Beteiligung des Kreisseniorenrates erneut abgelehnt.

Mit Unverständnis reagierte der Vorsitzende des Kreisseniorenrates Schleswig-Flensburg e. V., Michael Donix, auf die Nachricht, dass der Kultur-, Schule- und Sportausschuss auch die erneute Anregung des Vereins, ihn an der Ausschussarbeit zu beteiligen, mit 6 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt hat.  

 

Der Kreisseniorenrates Schleswig-Flensburg e. V. hatte angeregt, den § 24 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Kreistag um den Kultur-, Schule- und Sportausschuss zu erweitern und somit dem Verein die Möglichkeit zu geben, mit einem „ständigen Gast“ an den Ausschusssitzungen teilzunehmen und Anregungen im Interesse der Seniorinnen und Senioren des Kreises zu formulieren.

 

 

In einer Vorlage für den Ausschuss vom 30.08.2022 hatte die Kreisverwaltung die Satzung der Kulturstiftung als Ablehnungsgrund herangezogen und eine Änderung der GO-KT in diesem Punkt als rechtswidrig bezeichnet.
Dies ist unzutreffend.
Der § 7 Abs. 1 der Satzung der Kulturstiftung bestimmt die Mitglieder des Kultur-, Schule- und Sportausschusses zu Kuratoriumsmitgliedern.
Da Delegierte des Kreisseniorenrates als „ständige Gäste“ eines Ausschusses nicht Mitglieder des Ausschusses sind, werden die Bestimmungen des § 7 Abs. 1 der Satzung nicht berührt.

 

 

Für viele ältere Menschen bietet Kulturteilhabe einen Weg, sich in der nachfamiliären und -beruflichen Phase neu zu orientieren und individuelle Möglichkeiten von sinnvoller Lebensgestaltung und gesellschaftlichem Engagement zu finden.

 

Außerdem ist festzustellen, dass eine regelmäßige, dem Alter und der körperlichen Konstitution angepasste sportliche Betätigung vielen Krankheiten und Verschleißerscheinungen im höheren Alter vorbeugt und für gute Gesundheit und Wohlbefinden sorgt.

 

Nach wie vor sehr wenig berücksichtigt werden die Seniorinnen und Senioren auch bei Bildungsangeboten, obwohl diese Bevölkerungsgruppe an Bildungsangeboten beispielsweise zur Alltagsbewältigung interessiert ist und vor dem Hintergrund des demografischen Wandels stärker berücksichtigt werden sollte.

 

Bildung und Lernen im Alter tragen zu Wohlbefinden und Gesundheit bei und stärken gesellschaftliche Teilhabe. Sie können auch einen Beitrag dazu leisten, lange selbständig zu bleiben.

 

„Für uns ergeben sich aus Vorgenanntem durchaus Ansatzpunkte, als Kreisseniorenrat Schleswig-Flensburg e. V. durch Anregungen im Sinne unserer Zielgruppe Einfluss auf die Förderungspolitik des Kreises im Kultur-, Bildungs- und Sportbereich zu nehmen“, erläutert der Vereinsvorsitzende Donix, „Alle Verweise auf andere Beteiligungsmöglichkeiten der Belange von Seniorinnen und Senioren aus der Beschlussempfehlung treffen auf alle Kreisausschüsse zu und stellen die Bestimmung des § 24 Abs. 4 GO-KT, den Kreisseniorenrat mit „ständigen Gästen“ an der Ausschussarbeit zu beteiligen grundsätzlich in Frage.“